Was nun?

 

Die Vorstellung, zum Pflegefall zu werden, kann für Betroffene und Familien furchtbar sein. Der Gedanke, von nun an immer auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Wenn Menschen aufgrund ihres Alters zum Pflegefall werden, beginnt für sie die letzte Etappe des Lebens. Aber auch jüngere Menschen, die pflegebedürftig werden, haben Angst davor, ihre Souveränität zu verlieren.

Niemanden zur Last fallen wollen

Pflegebedürftig zu werden, ist mit dem Verlust von Gesundheit, Vitalität und Mobilität verbunden, der auch dazu führt, dass Betroffene zumindest teilweise ihre Eigenständigkeit verlieren.

Die Entscheidungs­herrschaft bleibt oft erhalten

Viele dieser Erkrankungen sind rein körperlicher Natur und gehen nicht mit einem geistigen Verfall einher. Die Befürchtung, andere könnten über den Pflegebedürftigen bestimmen, besteht daher häufig zu Unrecht.

Anders ist es, wenn der Betroffene an Demenz erkrankt und gegebenenfalls nicht mehr geschäftsfähig ist. Dann müssen andere für ihn handeln.

Schwächen eingestehen lernen

Pflegebedürftig zu sein, bedeutet sich einzugestehen, dass man nicht mehr alles selbst schaffen kann. Das fällt vielen Menschen schwer. Wir von Ovital verstehen das. Wir erleben oft, dass sie ältere Menschen dagegen sträuben, einen Rollator zu verwenden.

Weil wir aber mit unseren Senioren und ihren Rollatoren bei unseren Seniorenreisen so unkompliziert umgehen, die Rollatoren sogar aufs Schiff und an die Strandpromenade mitnehmen, sind sie froh darüber.

Was tun im Pflegefall?

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Formalitäten zügig zu erledigen

Egal, ob ein Angehöriger plötzlich und unerwartet zum Pflegefall wird oder ob der Pflegebedarf schleichend entsteht wie bei einer langsam fortschreitenden Demenz: Um die eigenen Kräfte zu schonen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich rasch Hilfe suchen. Strukturell, wie auch finanziell.

Wir begleiten Sie gerne

Melden Sie sich in unserem Büro unter
0231 8640005
und wir beraten Sie gerne.

01 - Umfang des Pflegebedarfs prüfen

Verschaffen Sie sich einen Eindruck, wie umfangreich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen ist. Je nach Diagnose oder Lage der Dinge kann die Pflege eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich machen, zum Beispiel, wenn die zu pflegende Person schwer an Demenz erkrankt ist.

Manchmal reicht es aber auch schon, wenn Ihr Angehöriger im Alltag stundenweise betreut wird, etwa weil er aufgrund seines hohen Alters nicht mehr in allen Lebenslagen für sich selbst sorgen kann.

Listen Sie auf, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht, zum Beispiel beim Anziehen am Morgen und am Abend, beim Einnehmen von Medikamenten, beim Kochen, Einkaufen oder eben rund um die Uhr. Das hilft uns bei der Kalkulation Ihrer Bedürfnisse.

Sie können versuchen, den Pflegebedarf mit verschiedenen Rechnern im Internet vorab zu schätzen. Dort tragen Sie ein, in welchen Situationen Hilfe nötig ist und was der Betroffene noch selbst erledigen kann. Einige Kassen bieten solch einen Service. Vom Pflegebedarf hängt ab, in welchen der fünf Pflegegrade jemand eingestuft wird. Melden Sie sich in unserem Büro unter: 0231 8640005 und wir beraten Sie gerne.

02 - Wahl der richtigen Versorgung

Entscheiden Sie, welche Form der Versorgung am besten geeignet ist. Bei dieser Frage geht es einerseits um Fakten (z.B. was erledigt Ihr Angehöriger noch selbstständig, was kann er nicht mehr), anderseits um Gefühle (z.B. Verantwortung und Überforderung der Familie).

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten und finanzielle Hilfen. Wir von Ovital bieten einen Mittelweg zwischen der Pflege durch Sie selbst und dem Umzug ins Pflegeheim. Das ist die ambulante Pflege.

Versuchen Sie, Entscheidungen mit dem Angehörigen gemeinsam zu treffen. Unser Tipp: Sprechen Sie mit allen Angehörigen über Pflege, solange die Eltern noch gesund sind. Das Thema Pflege wird oft tabuisiert. Weder Kinder noch Eltern sprechen offen an, was sie sich in Bezug auf Pflege wünschen und voneinander erwarten. Führen Sie ein offenes und ehrliches Gespräch, welche Wünsche sie haben.

03 - Pflegegrad beantragen

Beantragen Sie mit Ihrem Angehörigen den Pflegegrad bei der Pflegekasse. Abhängig vom Pflegebedarf beantragen Sie mit Ihrem Angehörigen Pflegegrad und Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Die Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Krankenkassen angegliedert. Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, ist also automatisch Mitglied der angegliederten Pflegekasse.

Den Antrag können Sie – je nach Kasse – schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Viele Pflegekassen geben Formulare aus, die den Betroffenen die Arbeit erleichtern.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter die Situation Ihres Angehörigen vor Ort. Bereiten Sie den Termin gut vor, damit sich der Gutachter ein realistisches Bild machen kann. Das Gutachten geht an die Pflegekasse, die über den Antrag entscheidet.

04 - Beauftragung der Pflege

Wenn Sie sich über Pflegebedarf und Form der Pflege im Klaren sind, leiten Sie diese in die Wege. Beauftragen Sie uns gerne – wir freuen uns, Sie zu betreuen! Rufen Sie uns unter 0231-8640005 und wir beraten Sie gerne!

Sprechen Sie sich mit anderen Angehörigen und Freunden ab, wer weitere zu erledigende Aufgaben übernehmen kann. Dazu gehören Arztbesuche und Behördengänge. Letztlich ist es hilfreich für alle Beteiligten, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Besprechen Sie im Familien- und Freundeskreis, wer Ihre Angehörigen wann besuchen kann.

Wir empfehlen einen regelmäßigen Kontakt, sowohl telefonisch, digital (via Tablet – Whatsapp, Email oder andere Software-Lösungen) wie auch durch einen Besuch zu Hause. Isolation ist eine schlimme Begleiterscheinung von Pflegebedürftigkeit – lassen Sie es bei Ihren Angehörigen nicht soweit kommen.

05 - Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Für Ihre Angehörigen ist es wichtig zu regeln, wer für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Eine solche Situation ist nicht vorhersehbar und auch nicht zwangsläufig an ein höheres Alter geknüpft. Im besten Fall hat jeder eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, und zwar lange, bevor der Pflegefall eintritt.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man regeln, wer für einen handeln darf, also zum Beispiel in medizinische Behandlungen einwilligen oder Verträge kündigen. Auch eine Betreuungsverfügung dient dazu, einen Vertreter für den Notfall zu bestimmen. Anders als bei der Vorsorgevollmacht muss allerdings erst ein Gericht entscheiden, ob der vorgesehene Betreuer geeignet ist.

Sollen sich Dritte um die Bankgeschäfte der zu pflegenden Person kümmern, reicht eine einfache Vorsorgevollmacht meist nicht aus. Banken und Sparkassen bieten institutseigene Formulare an, die Vollmachtgeber und Bevollmächtigter unterschreiben müssen.

Eine Patientenverfügung regelt, welche Maßnahmen Ärzte ergreifen sollen, um das Leben des Patienten zu verlängern – und welche Behandlung nicht gewünscht ist. Ist Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden, und liegt keine Vollmacht vor, bestimmt ein Gericht, wer für den Betroffenen entscheiden dar.

06 - Zuschüsse

Organisieren Sie die gewünschte Form der Pflege. Stellen Sie die Finanzierung der Pflege Ihres Angehörigen sicher. Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Pflege- und Betreuungsmaßnahmen übernimmt.

Darüber hinaus bezahlt die Pflegekasse Kosten für Hilfsmittel für die Pflege, etwa für ein Pflegebett, Hausnotrufsysteme und Pflegeartikel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.

Gegebenenfalls können Sie für Ihren Angehörigen noch weitere Zuschüsse beantragen, zum Beispiel für barrierefreies Wohnen oder Krankenfahrten.

Noch Fragen?

Wir sind für Sie da!

Sie können uns zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen bei Rückfragen jederzeit beratend zur Seite. Wir von ovital freuen uns auf Sie!

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